Aufgaben im Rahmen der Equidenkennzeichnung
- Zentrale Transponderstelle in Baden-Württemberg
- Bearbeitung und Versand von Transponderbestellungen
 (Zucht- und Nutzequiden - Freizeitpferde)
- Entgegennahme und Verarbeitung von Equidenpassanträgen
 (Zucht- und Nutzequiden - Freizeitpferde)
- Druck und Versand von Equidenpässen
- Änderung von Equideneigentümern im Pass und der HIT-Datenbank
- Schlachtstatusänderung
- Erfassung von Equiden aus Mitgliedsstaaten in der eigenen Datenbank und in HIT
- Druck, Versand und Bearbeitung von Fehlerschreiben aus Transponderbestellungen, Equidenpassanträgen sowie Eigentümeränderungen
- Ausstellung von Ersatz-Equidenpässen und Duplikaten
- Erfassung von Daten zu toten Equiden (nur LKVBW-Pässe!!!)
gesetzliche Grundlagen der Equidenkennzeichnung
Informationen über die aktuellen Verpflichtungen bei der Kennzeichnung, Identifizierung und Registrierung von Equiden
Mit den Vorschriften zur Anwendung des AHL (Animal Health Law - Tiergesundheitsrecht) ist die DurchführungsVO (EU) 2021/963 zur Kennzeichnung, Identifizierung und Registrierung von Equiden (Pferde, Esel, Zebras und deren Kreuzungen) in allen Teilen verbindlich und gilt für alle Mitgliedsstaaten unmittelbar. Die Verordnung ist seit dem 7. Juli 2021, der Anhang II jedoch erst ab dem 28. Januar 2022 inkraftgetreten (Art. 47).
Rücksendung Equidenpass nach Tod des Equiden
Der letzte Halter oder das Veterinäramt sendet den Equidenpass gemäß EU-VO/ nationales Recht immer an die ausstellende Stelle zurück, die den Pass einmal ausgestellt hat!
Wir bitten daher dringend darum, uns - dem LKV Baden-Württemberg - nur die von uns ausgestellten Pässe nach dem Tod des Equiden zurückzusenden.
Alle anderen Pässe müssen ansonsten kostenpflichtig an die Einsender zurückgeschickt werden.
Sollte der Pass vom Pferdezuchtverband Baden-Württemberg ausgestellt worden sein, bitten wir die seit langem gültige neue Adresse zu beachten:
Pferdezuchtverband Baden-Württemberg
Am Dolderbach 11
72532 Gomadingen
Duplikate von Equidenpässe
Bei Verlust eines Equidenpasses muss der Equidenhalter bei der Stelle die den Originalpass einmal ausgestellt hat, ein Duplikat-Equidenpass beantragen. Wurde der erste für den Equiden ausgestellte Equidenpass vom LKV Baden-Württemberg ausgefertigt, so ist der Antrag auf Duplikat an den LKV zu stellen.
Bei Equiden, die aus einem EU-Mitgliedsstaat stammen und der Pass verloren ging, kann ggf. ein Duplikat im entsprechenden Mitgliedsstaat angefordert werden. Bitte melden Sie sich bei uns, wir klären das.
Sofern der Equide nie einen Pass hatte, aber einen TRansponder aus einem Mitgliedsstaat hat, bitten den Punkt Ersatz-Equidenpässe bei Tieren aus Mitgliedstaaten oder Drittstaaten
 auf dieser Seite lesen.
Ersatz-Equidenpässe
Bei Verlust eines Equidenpasses, wenn der Equide nicht mehr mittels Transponders identifiziert werden kann, muss der Equidenhalter bei der Stelle, die den Originalpass einmal ausgestellt hat, einen Ersatz-Equidenpass beantragen. Wurde der erste für den Equiden ausgestellte Equidenpass vom LKV Baden-Württemberg ausgefertigt, so ist der Antrag auf Ersatz-Equidenpass an den LKV zu stellen.
Die Beantragung erfolgt, indem eine Transponderbestellung für den Equiden erfolgt, sofern kein Transponder mehr beim Betrieb vorhanden ist. Die mit dem Transponder mitgelieferten Antragsunterlagen sind komplett ausgefüllt an den LKV Baden-Württemberg per Post einzureichen. Bitte zusätzlich - sofern bekannt - formlos mitteilen, welche Transpondernummer oder Lebensnummer der Equide vorher hatte.
Von der Vorgehensweise her, erfolgt die Identifizierung eines solchen Equiden genau gleich, wie bei einem Equiden, der bisher nicht identifiziert war.
Ersatz-Equidenpässe bei Tieren aus Mitgliedstaaten oder Drittstaaten
Wird ein Equide mit Transponder übernommen, für den bisher kein Equidenpass ausgestellt wurde, kann nach Überprüfung der Sachlage und des Transponders beim LKV ein Ersatzpass ohne Schlachteignung ausgestellt werden. In einem solchen Fall wendet sich der Tierhalter oder Eigentümer unter Nennung der Transpondernummer und einem Foto, das die ausgelesene Nummer anzeigt per E-Mail an den LKVBW.
Weitere Informationen finden Sie über nachfolgenden Link
 
           Beantragung eines Duplikat-Equidenpasses
Beantragung eines Duplikat-Equidenpasses