Aufgaben im Rahmen der Equidenkennzeichnung
- Zentrale Transponderstelle in Baden-Württemberg
- Bearbeitung und Versand von Transponderbestellungen
(Zucht- und Nutzequiden - Freizeitpferde) - Entgegennahme und Verarbeitung von Equidenpassanträgen
(Zucht- und Nutzequiden - Freizeitpferde) - Druck und Versand von Equidenpässen
- Änderung von Equideneigentümern im Pass und der HIT-Datenbank
- Schlachtstatusänderung
- Erfassung von Equiden aus Mitgliedsstaaten in der eigenen Datenbank und in HIT
- Druck, Versand und Bearbeitung von Fehlerschreiben aus Transponderbestellungen, Equidenpassanträgen sowie Eigentümeränderungen
- Ausstellung von Ersatz-Equidenpässen und Duplikaten
- Erfassung von Daten zu toten Equiden (nur LKVBW-Pässe!!!)
gesetzliche Grundlagen der Equidenkennzeichnung
Informationen über die aktuellen Verpflichtungen bei der Kennzeichnung, Identifizierung und Registrierung von Equiden
Mit den Vorschriften zur Anwendung des AHL (Animal Health Law - Tiergesundheitsrecht) ist die DurchführungsVO (EU) 2021/963 zur Kennzeichnung, Identifizierung und Registrierung von Equiden (Pferde, Esel, Zebras und deren Kreuzungen) in allen Teilen verbindlich und gilt für alle Mitgliedsstaaten unmittelbar. Die Verordnung ist seit dem 7. Juli 2021, der Anhang II jedoch erst ab dem 28. Januar 2022 inkraftgetreten (Art. 47).
Rücksendung Equidenpass nach Tod des Equiden
Der letzte Halter oder das Veterinäramt sendet den Equidenpass gemäß EU-VO/ nationales Recht immer an die ausstellende Stelle zurück, die den Pass einmal ausgestellt hat!
Wir bitten daher dringend darum, uns - dem LKV Baden-Württemberg - nur die von uns ausgestellten Pässe nach dem Tod des Equiden zurückzusenden.
Alle anderen Pässe müssen ansonsten kostenpflichtig an die Einsender zurückgeschickt werden.
Sollte der Pass vom Pferdezuchtverband Baden-Württemberg ausgestellt worden sein, bitten wir die seit langem gültige neue Adresse zu beachten:
Pferdezuchtverband Baden-Württemberg
Am Dolderbach 11
72532 Gomadingen