Equidenkennzeichnung

Mit den Vorschriften zur Anwendung des AHL (Animal Health Law - Tiergesundheitsrecht) ist die DurchführungsVO (EU) 2021/963 zur Kennzeichnung, Identifizierung und Registrierung von Equiden (Pferde, Esel, Zebras und deren Kreuzungen) in allen Teilen verbindlich und gilt für alle Mitgliedsstaaten unmittelbar. Die Verordnung ist seit dem 7. Juli 2021, der Anhang II jedoch erst ab dem 28. Januar 2022 inkraftgetreten (Art. 47).


Informationen über die aktuellen Verpflichtungen bei der Kennzeichnung, Identifizierung und Registrierung von Equiden


Rücksendung Equidenpass nach Tod des Equiden

Der letzte Halter oder das Veterinäramt sendet den Equidenpass gemäß EU-VO/ nationales Recht immer an die ausstellende Stelle zurück, die den Pass einmal ausgestellt hat!

Wir bitten daher dringend darum, uns - dem LKV Baden-Württemberg - nur die von uns ausgestellten Pässe nach dem Tod des Equiden zurückzusenden.

Alle anderen Pässe müssen ansonsten kostenpflichtig an die Einsender zurückgeschickt werden.

 

Sollte der Pass vom Pferdezuchtverband Baden-Württemberg ausgestellt worden sein, bitten wir die seit langem gültige neue Adresse zu beachten:

 

Pferdezuchtverband Baden-Württemberg

Am Dolderbach 11

72532 Gomadingen

 


Infoblätter zur Kennzeichnung und Identifizierung von Equiden