Versand der Anschreiben zur Information über die betrieblichen Therapiehäufigkeit 2016/I erfolgt!
Gemäß der Vorgaben durch den Gesetzgeber müssen alle Betriebe durch die Veterinärämter oder den LKV über ihre betriebliche Therapiehäufigkeit je Nutzungsart informiert werden, sofern sie mitteilungspflichtig nach Arzneimittelgesetz in HIT erfasst sind und sich mit der angegebenen Mitteilungsform für die Therapiehäufigkeit in HIT für die schriftliche Form entschieden haben oder keine Angabe gemacht haben.
Entsprechend dieser Vorgabe wurden nun die Informationsschreiben über die betriebliche Therapiehäufigkeit für das Kalenderhalbjahr 2016/I vom LKV im Auftrag der Veterinärämter von 31 Stadt- und Landkreisen an die Betriebe verschickt.