04.08.2015rss_feed

Therapiehäufigkeiten in HIT abrufen - Zustimmung notwendig

Das Ministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg informiert:

Am 25. Juli ist die Verordnung mit arzneimittelrechtlichen Vorschriften über die Arzneimittel- verwendung in landwirtschaftlichen Betrieben in Kraft getreten. Die zuständige Behörde kann Tierhaltern ihre halbjährliche betriebliche Therapiehäufigkeit nun auch im automatisierten Abrufverfahren – online in Hi-Tier (Antibiotikadatenbank) – mitteilen.
Der Tierhalter muss diesem Mitteilungsweg allerdings zustimmen. Ansonsten werden die betroffenen Tierhalter vom zuständigen Veterinäramt bzw. dem LKV schriftlich informiert.
Die schriftliche Mitteilung ist ggf. gebührenpflichtig.

In Hi-Tier wird voraussichtlich Ende KW 32 ein Menüpunkt zur Verfügung stehen, unter dem die Tierhalter den Mitteilungsweg nur online oder auch schriftlich festlegen können. Die Festlegung sollte spätestens bis etwa Mitte August erfolgen, da Tierhalter nach der neuen Verordnung spätestens bis Ende August 2015 über ihre betriebliche Therapiehäufigkeit informiert werden müssen. Bei fehlender Festlegung der Mitteilungswege in Hi-Tier werden die jeweiligen Tierhalter automatisch schriftlich informiert.


Ab sofort ist es möglich die Benachrichtigungsform für die Therapiehäufigkeit in HIT einzugeben!