10.08.2021rss_feed

Das STUA Aulendorf informiert

BVD – Neu verankert im EU-Tiergesundheitsrecht, Merkblatt, Stand 07/2021

Das neue Merkblatt des STUA Aulendorf und der Tierseuchenkasse, mit Stand 7/2021 finden Sie über den Link ( siehe unten) zum Herunterladen.

Bitte beachten Sie insbesondere auch unseren folgenden Hinweis zum Abschnitt Ausblick im Merkblatt.

 

Im Abschnitt Ausblick wird im Merkblatt darauf eingegangen, dass derzeit Untersuchungsmethoden getestet werden, um alternativ zur Verwendung von Ohrstanzproben mittels Ohrmarken, geeignete andere Methoden für die Kontrolluntersuchungen zur Verfügung stellen zu können.

 

Die Untersuchungsmethoden, die eine serologische Überwachung der Betriebe bzw. deren Rinder mittels Blut- oder Milchproben bieten könnten, werden derzeit von einigen Institutionen/ Laboren ausgiebig und mit Hochdruck entwickelt und überprüft.

Bis die Verfahren als Routineuntersuchung treffsicher zur Verfügung stehen und genutzt werden können, kann es aber durchaus noch mehrere Jahre dauern. Auch dann werden voraussichtlich mehrere Untersuchungen jährlich im Betrieb notwendig sein.

Bis dahin ist die Ohrstandprobe bei jedem Kalb die routinemäßige Untersuchungsmethode auf BVD, die weiterhin in allen Bundesländern durchgeführt wird.

Wir bitten deshalb, auf Nachfragen diesbezüglich beim LKV zu verzichten. Der LKV wird Sie alle umgehend informieren, sobald es sicher absehbar ist, dass in den dafür geeigneten Betrieben Blut- oder Milchproben routinemäßig eingesetzt werden können.