LKV Baden-Württemberg übernimmt Papiermeldungen zum Arzneimittelgesetz und unterstützt die Veterinärämter im Verfahren.
32 Landkreise und zwei Stadtkreise haben den LKV Baden-Württemberg beauftragt Papiermeldungen
der Meldepflichtigen entgegen zu nehmen und die Land- und Stadtkreise im Verfahren zu unterstützen.
Tierhalter aus den Landkreisen Enzkreis und Rottweil, sowie aus dem Landkreis Karlsruhe und den Stadtkreisen Pforzheim, Stuttgart, Baden-Baden, Freiburg, Heidelberg und Mannheim müssen sich bei Fragen zum Arzneimittelgesetz und den ggf. notwendigen Meldungen direkt an das zuständige Veterinäramt wenden.