Bei kleinen Fehlern in HIT kann von Sanktionen abgesehen werden
Bei kleinen Fehlern im Bereich Tierkennzeichnung, die dem Betriebsinhaber trotz angemessener Sorgfalt versehentlich unterlaufen sind, kann von Sanktionen abgesehen werden.
Dieses Konzept des sanktionsfreien Fehlers
kann zum Beispiel zur Anwendung kommen, wenn der Zu- oder Abgang einzelner Rinder aus nachvollziehbaren Gründen in einem gut geführten Betrieb wenige Tage zu spät an die HIT-Datenbank gemeldet wurde. Darüber berichtet BW Agrar vom 5. November 2016 und bezieht sich dabei auf eine Pressemeldung des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (siehe Datei und Link).
Dafür ist jedoch eine Einzelfallprüfung erforderlich.
Das bedeutet, dass Sie bei solch kleinen Fehlern Widerspruch einlegen müssen. Der Widerspruch richtet sich in diesem Fall gegen den CC-Bescheid der in der Regel mit dem Prämienbescheid versendet wurde. Der Widerspruch muss spätestens vier Wochen nach Eingang des Bescheides eingelegt werden.