23.05.2022rss_feed

Ab 1. Juni 2022 - Einstellverbot von gegen BVDV geimpften Rindern

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg infomierte uns über die:

 

Allgemeinverfügung Verbot der Einstellung von gegen das Bovine Virusdiarrhoe-Virus (BVDV) geimpften Rindern

 

die Allgemeinverfügung wurde am 13. 05.2022 im Staatsanzeiger veröffentlicht und besagt, dass die Einstellung von Rindern, die gegen das Bovine Virusdiarrhoe-Virus (BVDV) geimpft wurden, in Betriebe in Baden-Württemberg ab dem 1. Juni 2022 verboten ist.

 

Für zu verbringende BVDV-unverdächtige, nicht gegen die BVDV-Infektion geimpfte Rinder, muss jederzeit auf amtliches Verlangen ein schriftlicher oder elektronischer Nachweis über die BVDV-Unverdächtigkeit des jeweiligen Rindes vorgelegt werden können.

 

Also, nur Tiere zukaufen, die nicht gegen BVDV geimpft wurden und für die ein schriftlicher oder elektronischer Nachweis vorliegt, dass sie BVDV unverdächtig sind. Das gilt selbstverständlich auch für den Verkauf von Tieren.

 

Die Allgemeinverfügung steht hier zum Download zur Verfügung