Textversion Anlage Datenschutz zur Satzung


Datenschutzordnung des Landesverbandes Baden-Württemberg für
Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (LKV)
als Anlage zur Satzung

Stand 30. April 2019

Allgemeine Grundsätze

 

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt im Verband
nach den gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen, die sich z.B. aus der Tierzuchtgesetzgebung
(der EU, des Bundes, des Landes Baden-Württemberg) und der Viehverkehrsverordnung ergeben.
Weiterhin kommen die Vorgaben der EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie
des gültigen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) zur Anwendung. Die personenbezogenen
Daten von Mitgliedern und Kunden, sowie die verbandsbezogenen Daten werden in einem
eigenen EDV-System gespeichert, welches durch technische und organisatorische Maßnahmen
vor einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt ist. Die Konformität zum Datenschutz im
Umgang mit personenbezogenen Daten im Verband wird gewährleistet.


1. Zwecke der Verarbeitung

Die Zwecke der Verarbeitung unterscheiden sich nach den Gruppen der Kunden bzw. Mitgliedern
wie nachfolgend aufgeführt.

1.1 Kunden der Abteilung Tierkennzeichnung

- Tierhalter, die keine Mitglieder des Verbandes sind, z.B. Rinderhalter ohne
Milchleistungsprüfung, Schweinehalter, Schaf- und Ziegenhalter ohne Milchleistungsprüfung,
Pferdehalter und Eigentümer von Pferden, Tierärzte (z.B. Pferdekennzeichnung,
Blauzungenimpfung, Antibiotikadatenbank, Heimtierausweis), Viehhandel, Schlachtbetriebe -

 

Aufgrund der Verträge des Landes Baden-Württemberg mit dem LKV Baden-Württemberg und
den darin festgelegten Aufgaben als Beauftragte Stelle des Landes zur Umsetzung der
Vorgaben zur Kennzeichnung und Registrierung von landwirtschaftlichen Nutztieren (Rinder,
Schweine, Schafe, Ziegen und Pferde) gemäß Viehverkehrsverordnung sowie weiterer Verträge,
werden die Daten der Kunden (Tierhalter, Tierärzte) sowohl gemäß der gesetzlichen Vorgabe
- ViehVerkV- auch nach Artikel 6 Abs. 1 c) und e) DSGVO als auch zur Erfüllung des
Kundenauftrages nach Artikel Art. 6 Abs. 1 b) und durch Einwilligung (Bankverbindung) bei der
Abwicklung der Aufträge nach Artikel 6 Abs. 1 a) verarbeitet.

 

1.2 Mitglieder

- Tierhalter, die Mitglieder der Milchleistungsprüfung und Kunden der Abteilung
Tierkennzeichnung sind, z.B. Rinderhalter mit Milchkühen, Mutterkühen, sonstige Mitglieder mit
Tierhaltung -

 

Bei Mitgliedern des LKV, die auch Kunden (1.1) sind, ergibt sich die Rechtmäßigkeit der
Verarbeitung wie in Punkt 1.1 aufgeführt aus der Beauftragung durch das Land Baden-
Württemberg hinsichtlich der Kennzeichnung und Registrierung von landwirtschaftlichen
Nutztieren und weiterer Verträge als auch aus den Vorgaben des Tierzuchtgesetzgebung (der EU,
des Bundes und des Landes).
Die Datenverarbeitung und –weitergabe gemäß Tierzuchtgesetzgebung erfolgt demensprechend
nach Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Vertragserfüllung). Weiterhin erlaubt Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO
(Erfüllung der gesetzlichen Pflicht) in Verbindung mit §8 und §9 des Tierzuchtgesetzes die

 

1.3 Mitglieder – Erzeugerringe

- Erzeugerringe sind Vereine, deren Mitglieder Schweinhalter sind -

 

Aufgrund der Mitgliedschaft ergibt sich die Erhebung und Verarbeitung von Daten des
Erzeugerringes selber und der Funktionsträger dieser Ringe gemäß Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO.

 

1.4 Tierarztpraxen und angestellte Tierärzte und Tierärztinnen

- Tierarztpraxen mit TierärztInnen sind Mitglieder, die sich im Rahmen ihrer tierärztlichen
Tätigkeit in rinderhaltenden Betrieben, die wiederum Mitglieder der Milchleistungsprüfung sind,
aktiv am Gesundheitsmontoring beteiligen. Weiterhin können diese Tierarztpraxen, die
Mitglieder sind, auch Kunden der Abteilung Tierkennzeichnung sein (im Sinne von Punkt 1.1) -

 

Aufgrund der Mitgliedschaft und der Zusammenarbeit mit den Rinderhaltern, ergibt sich die
Erhebung und Verarbeitung von Daten der Tierarztpraxis und der in der Praxis angestellten
TierärztInnen gemäß Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Vertragserfüllung). Bei Tierärzten, die Kunden
der Abteilung Tierkennzeichnung sind, ergibt sich die Verarbeitung von Daten sowohl gemäß der
gesetzlichen Vorgabe (ViehVerkV) nach Artikel 6 Abs. 1 c) (rechtliche Verpflichtung) und e)
(öffentliches Interesse – Verbraucherschutz) DSGVO als auch zur Erfüllung des Kundenauftrages
nach Artikel Art. 6 Abs. 1 b) (Vertragserfüllung) und durch Einwilligung (Bankverbindung) bei
der Abwicklung der Aufträge nach Artikel 6 Abs. 1 a) (Einwilligung) verarbeitet.

 

1.5 Juristische Personen

- sind z.B. Tierzuchtorganisationen in Baden-Württemberg, Milchprüfung Baden-Württemberg
e.V., Landestierärztekammer Baden-Württemberg usw. -

 

Aufgrund der Mitgliedschaft der juristischen Personen ergibt sich die Erhebung und Verarbeitung
der Daten der jeweiligen juristischen Person und ihrer Funktionsträger zum einen gemäß Art. 6
Abs. 1 b) DSGVO (Vertragserfüllung) aus der Satzung des LKV, die Funktionsträger der
juristischen Personen auch als Funktionsträger in den Gremien des LKV benennt. Weitere
gemeinsame Aufgaben die Milchleistungsprüfung betreffend, werden in separaten Verträgen
zwischen den juristischen Personen und dem LKV geregelt, somit ergibt sich die Rechtmäßigkeit
der Erhebung und Verarbeitung der Daten hier ebenfalls gemäß Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO
(Vertragserfüllung).

 

1.6 Außerordentliche Mitglieder

- sind z.B. Freunde und Förderer des LKV -
Aufgrund der Mitgliedschaft der außerordentlichen Mitglieder ergibt sich die Erhebung und
Verarbeitung der Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Vertragserfüllung).


2. Datenerhebung und Datenweitergabe bei Kunden der Abteilung Tierkennzeichnung

2.1 Kunden der Abteilung Tierkennzeichnung

2.1.1 Rinderhalter ohne Milchleistungsprüfung
2.1.2 Schweinehalter
2.1.3 Schafhalter ohne Milchleistungsprüfung
2.1.4 Ziegenhalter ohne Milchleistungsprüfung
2.1.5 Pferdehalter
2.1.6 Eigentümer von Pferden
2.1.7 Tierärzte
2.1.8 Viehhändler
2.1.9 Schlachtbetriebe
2.1.10 Veterinärämter von Stadt- und Landkreisen
2.1.20 Rinderhalter, die Mitglieder sind
2.1.21 Schafhalter, die Mitglieder sind
2.1.22 Ziegenhalter, die Mitglieder sind


2.2 Datenerhebung

Welche Daten werden erfasst? Bei welcher Art von Kunden?
- Registriernummer
- Vor- und Zuname
- Anrede
- Anschrift (Postanschrift)
- Telefon, Fax, E-Mail
- Bankverbindung
- Art des Betriebes
2.1.1 Rinderhalter ohne Milchleistungsprüfung
2.1.2 Schweinehalter
2.1.3 Schafhalter ohne Milchleistungsprüfung
2.1.4 Ziegenhalter ohne Milchleistungsprüfung
2.1.5 Pferdehalter
2.1.7 Tierärzte
2.1.8 Viehhandel
2.1.9 Schlachtbetriebe
2.1.20 Rinderhalter, die Mitglieder sind
2.1.21 Schafhalter, die Mitglieder sind
2.1.22 Ziegenhalter, die Mitglieder sind
- MLP-Betriebsnummer 2.1.20 Rinderhalter, die Mitglieder sind
2.1.21 Schafhalter, die Mitglieder sind
2.1.22 Ziegenhalter, die Mitglieder sind
- Tierarten
- Anzahl Tiere ggf. je Art
2.1.1 Rinderhalter ohne Milchleistungsprüfung
2.1.2 Schweinehalter
2.1.3 Schafhalter ohne Milchleistungsprüfung
2.1.4 Ziegenhalter ohne Milchleistungsprüfung
2.1.5 Pferdehalter
2.1.20 Rinderhalter, die Mitglieder sind
2.1.21 Schafhalter, die Mitglieder sind
2.1.22 Ziegenhalter, die Mitglieder sind
- Vor- und Zuname
- Anrede
- Anschrift (Postanschrift)
- Telefon, Fax, E-Mail
2.1.6 Eigentümer von Pferden
- Registriernummer
- Bezeichnung des Amtes
- Anschrift (Postanschrift)
- Telefon, Fax, E-Mail
- Rechnungsanschrift
2.1.10 Veterinärämter von Stadt- und Landkreisen

2.3 Datenweitergabe – Empfänger von Daten oder Kategorien von Empfängern

Betriebsdatensätze von Mitgliedern des Verbandes werden beim Datenabgleich (Daten kommend
vom LGL) an die Abteilung A Milchleistungsprüfung geliefert und geänderte Daten von dort
empfangen und an LGL zurückgeliefert (gehend an LGL) (siehe Punkt 1.1 und 1.2).

 

Personenbezogenen Daten werden fallbezogen ggf. auf Anforderung an Behörden (MLR,
Veterinärämter, Regierungspräsidien, Polizeibehörden, Finanzbehörden, Zoll) abgegeben.

 

Bestellungen von Rinder-, Schweine-, Schaf-, Ziegenohrmarken und Pferdetranspondern sowie
Tierverbringungen werden ohne Personenbezug anhand der Registriernummer in die Zentrale
deutsche Datenbank für Tiere (HIT) in München abgegeben. Zugriff haben dort die zuständigen
Behörden, die aufgrund Ihrer Kompetenz in der Datenbank bei Bedarf die Zuordnung zu den
Personen auflösen können.

 

Bei Equidenpässen und Eigentümeränderungen werden die personenbezogenen Daten
(Eigentümername, Straße, PLZ, Ort) der Eigentümer an die Zentrale deutsche Datenbank für
Tiere gemäß Viehverkehrsverordnung sowie EU-Recht abgegeben.


3. Datenerhebung und Datenweitergabe bei Mitgliedern

 

Mit dem Beitritt zum LKV erfolgt eine datenschutzrechtliche Unterrichtung des Mitglieds gemäß
Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 DSGVO (Datenschutzerklärung/ Datenschutzordnung LKV –
Informationspflicht). Der Verband darf beim Verbandseintritt alle Daten erheben (Beitritts-
erklärung), die zur Verfolgung der Verbandsziele und für die Betreuung und Verwaltung der
Mitglieder erforderlich sind (siehe Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO).
Jedem ordentlichen Verbandsmitglied wird eine verbandseigene Mitgliedsnummer
(MLP-Betriebsnummer) zugeordnet.
Für die Nutzung von personenbezogenen Daten, auch von Fotos im Rahmen der Pressearbeit in
den Print- und Online-Medien (LKV- Homepage, Jahresheft) wurden bei allen Mitgliedern
separate Einwilligungen eingeholt. Weiterhin wird bei jedem Neumitglied mit der
Beitrittserklärung eine Einwilligung für die Veröffentlichung in Druck- und Onlinemedien
eingeholt.

 

Der Satzung entsprechend wird unterschieden in ordentliche und außerordentliche Mitglieder.

 

3.1 Ordentliche Mitglieder sind

3.1.1 Tierhalter mit Milchleistungsprüfung
3.1.2 Erzeugerringe auf dem Gebiet der tierischen Veredlung
3.1.3 Praktische Tierärzte mit Gesundheitsmonitoring
3.1.4 Juristische Personen

 

3.2 Außerordentliche Mitglieder sind

3.2.1 Freunde, Förderer
3.2.2 berufsständische Verbände


3.3 Datenerhebung

Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verband folgende personenbezogene Daten auf:


Welche Daten werden erfasst? Bei welcher Art von Mitgliedern?
- Art der Mitgliedschaft
- Zeitpunkt des Beitritts
3.1.1 Tierhalter mit Milchleistungsprüfung
3.1.2 Erzeugerringe auf dem Gebiet der Veredlung
3.1.3 Praktische Tierärzte mit Gesundheitsmonitoring
3.1.4 Juristische Personen
3.2.1 Freunde, Förderer
3.2.2 berufsständische Verbände
- Vor- und Zuname
- Anrede
3.1.1 Tierhalter mit Milchleistungsprüfung
3.1.2 Erzeugerringe auf dem Gebiet der tierischen Veredlung (Vorstand)
3.1.3 Praktische Tierärzte mit Gesundheitsmonitoring
- Anschrift (Standort, Postort)
- Telefon, Fax, E-Mail
3.1.1 Tierhalter mit Milchleistungsprüfung
3.1.2 Erzeugerringe auf dem Gebiet der tierischen Veredlung
3.1.3 Praktische Tierärzte mit Gesundheitsmonitoring
3.1.4 Juristische Personen
3.2.1 Freunde, Förderer
3.2.2 berufsständische Verbände
- Bankverbindung 3.1.1 Tierhalter mit Milchleistungsprüfung
3.1.2 Erzeugerringe auf dem Gebiet der tierischen
Veredlung
3.1.3 Praktische Tierärzte mit Gesundheitsmonitoring
- Art der Tierhaltung
- Tierart
- Produktionszweige
- Anzahl der Tiere je Produktionszweig
3.1.1 Tierhalter mit Milchleistungsprüfung
- Registriernummer (Betriebsstätte, weitere Registriernummer) 3.1.1 Tierhalter mit Milchleistungsprüfung
3.1.3 Praktische Tierärzte mit Gesundheitsmonitoring
- Rechtsform 3.1.1 Tierhalter mit Milchleistungsprüfung
3.1.2 Erzeugerringe auf dem Gebiet der Veredlung
3.1.3 Praktische Tierärzte mit Gesundheitsmonitoring
3.1.4 Juristische Personen
3.2.1 Freunde, Förderer
3.2.2 berufsständische Verbände
- Funktionsbezeichnung (z.B.: Ringvorsitzender, Geschäftsführer) 3.1.2 Erzeugerringe auf dem Gebiet der tierischen Veredlung
3.1.4 Juristische Personen
3.2.1 Freunde, Förderer
3.2.2 berufsständische Verbände

3.4 Datenweitergabe – Empfänger von Daten oder Kategorien von Empfängern

Personenbezogenen Daten werden an das Ministerium für Ländlichen Raum und
Verbraucherschutz Baden-Württemberg und an die beteiligten Tierzuchtorganisationen, an den
Milchprüfring, die Zuchtwertschätzstelle (LGL) und das Rechenzentrum (VIT) abgegeben
(entsprechend gesetzlicher Vorgaben oder im Auftrag von Zuchtorganisationen).

 

3.4.1 Pressearbeit

Im Zusammenhang mit seinem Verbandszweck sowie sonstigen satzungsgemäßen
Veranstaltungen veröffentlicht der Verband personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder
in seinem Jahresheft – siehe Punkt 1 sowie auf seiner Homepage und übermittelt Daten und Fotos
zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien.
Der Verband informiert die Fachpresse ggf. über Prüfungsergebnisse und besondere Ereignisse,
sowie Ehrungen und Feierlichkeiten.

 

3.5 Austritt aus dem Verband

Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden personenbezogene Daten gelöscht, sobald ihre
Kenntnis nicht mehr erforderlich ist. Daten, die einer gesetzlichen oder satzungsmäßigen
Aufbewahrungspflicht unterliegen, werden für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf
der Aufbewahrungspflicht entsprechend Satz 1 gelöscht.


4. Automatisierte Entscheidungsfindung

Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet nicht statt.


5. Datenübermittlung in Drittländer und internationale Organisationen

Eine Datenübermittlung in Drittländer oder an internationale Organisationen wird – wenn sie
vorkommt - durch spezielle Einwilligungen bei den Teilnehmern von Projekten abgedeckt.


6. Dauer der Datenspeicherung

6.1 Kunden der Abteilung Tierkennzeichnung

Löschen der Daten von Kunden der Abteilung Tierkennzeichnung sind gemäß Viehverkehrs-
verordnung nicht vorgesehen. Sofern ein Betrieb keine landwirtschaftlichen Nutztiere mehr hält,
werden die Betriebsdaten mit einem Ende-Datum versehen und können dadurch zur Erfassung
nicht mehr verwendet werden. Die Daten müssen selbst nach der Aufgabe der Tierhaltung
aufgrund der Notwendigkeit der Rückverfolgbarkeit z.B. von Ohrmarkenserien lesend zur
Verfügung stehen. Bankverbindungsdaten werden nach der Aufgabe der Tierhaltung gelöscht.

 

6.2 Mitglieder

Grundsätzlich werden personenbezogene Daten unmittelbar nach Erfüllung des Zwecks, siehe
unter 1. Zwecke der Verarbeitung, gelöscht. Aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen kann
der LKV jedoch verpflichtet sein, persönliche Daten auch über diesen Zeitraum hinaus
aufzubewahren (z.B. 10 Jahre nach § 147 AO).


7. Betroffenenrechte

Mitglieder sowie auch Funktionsträger (Mitglieder) und Kunden der Abteilung
Tierkennzeichnung haben im Rahmen der rechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO
und des BDSG-neu, das Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten, deren
Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung,
Einschränkung, Widerspruch und Übertragbarkeit der Daten sofern keine weiteren gesetzlichen
Vorgaben dem entgegenstehen.


8. Widerspruchsrecht

8.1 Widerspruch von Mitgliedern:

Mitglieder können jederzeit gegenüber dem Vorstand oder der Geschäftsführung einer
Veröffentlichung in Druck- und Onlinemedien widersprechen. Im Falle des Widerspruches
unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen.
Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des
Verbands entfernt. Bei Druckmedien kann die Löschung der Daten des Mitglieds für das bereits
ausgegebene Jahresheft nicht bewerkstelligt werden, da dies nicht zumutbar ist. Jedoch werden
diese Daten für das nächste Jahresheft gesperrt.
Der LKV benachrichtigt die Partnerverbände (Rinderunion BW, Ziegenzuchtverband,
Schafzuchtverband) vom Widerspruch des Mitglieds.

8.2 Widerspruch von Kunden der Abteilung Tierkennzeichnung:

Im Bereich der Daten in der Abteilung Tierkennzeichnung kann ein Widerspruch nur gegen die
Verarbeitung von Bankverbindungsdaten erhoben werden, wenn der Kunde das erteilte
SEPA-Lastschriftmandat zurückzieht und stattdessen eine Rechnung möchte.


9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Als Aufsichtsbehörde für die Einreichung von Beschwerden der Betroffenen zum Datenschutz
steht der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Baden-Württemberg zur
Verfügung.
Die Beschwerde kann online unter dem nachfolgend aufgeführten Link eingereicht werden:
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/beschwerde-online-einreichen/


10. Benennung eines Datenschutzbeauftragten

Zur Überwachung der Datenschutzbestimmungen ist von der Geschäftsführung eine
Datenschutzbeauftragte bestellt worden.


LKVBW Datenschutzordnung erstellt:mei/drö, 16.04.2019
als Anlage zur Satzung