Textversion Anlage Datenschutz zur Satzung
Datenschutzordnung des Landesverbandes Baden-Württemberg für 
Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (LKV) 
als Anlage zur Satzung
 Stand 30. April 2019
Allgemeine Grundsätze
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt im Verband 
nach den gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen, die sich z.B. aus der Tierzuchtgesetzgebung 
(der EU, des Bundes, des Landes Baden-Württemberg) und der Viehverkehrsverordnung ergeben. 
Weiterhin kommen die Vorgaben der EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie 
des gültigen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) zur Anwendung. Die personenbezogenen 
Daten von Mitgliedern und Kunden, sowie die verbandsbezogenen Daten werden in einem 
eigenen EDV-System gespeichert, welches durch technische und organisatorische Maßnahmen 
vor einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt ist. Die Konformität zum Datenschutz im 
Umgang mit personenbezogenen Daten im Verband wird gewährleistet. 
1. Zwecke der Verarbeitung
Die Zwecke der Verarbeitung unterscheiden sich nach den Gruppen der Kunden bzw. Mitgliedern 
wie nachfolgend aufgeführt.
1.1 Kunden der Abteilung Tierkennzeichnung
- Tierhalter, die keine Mitglieder des Verbandes sind, z.B. Rinderhalter ohne 
Milchleistungsprüfung, Schweinehalter, Schaf- und Ziegenhalter ohne Milchleistungsprüfung, 
Pferdehalter und Eigentümer von Pferden, Tierärzte (z.B. Pferdekennzeichnung, 
Blauzungenimpfung, Antibiotikadatenbank, Heimtierausweis), Viehhandel, Schlachtbetriebe -
Aufgrund der Verträge des Landes Baden-Württemberg mit dem LKV Baden-Württemberg und 
den darin festgelegten Aufgaben als Beauftragte Stelle
 des Landes zur Umsetzung der 
Vorgaben zur Kennzeichnung und Registrierung von landwirtschaftlichen Nutztieren (Rinder, 
Schweine, Schafe, Ziegen und Pferde) gemäß Viehverkehrsverordnung sowie weiterer Verträge, 
werden die Daten der Kunden (Tierhalter, Tierärzte) sowohl gemäß der gesetzlichen Vorgabe 
- ViehVerkV- auch nach Artikel 6 Abs. 1 c) und e) DSGVO als auch zur Erfüllung des 
Kundenauftrages nach Artikel Art. 6 Abs. 1 b) und durch Einwilligung (Bankverbindung) bei der 
Abwicklung der Aufträge nach Artikel 6 Abs. 1 a) verarbeitet.
1.2 Mitglieder
- Tierhalter, die Mitglieder der Milchleistungsprüfung und Kunden der Abteilung 
Tierkennzeichnung sind, z.B. Rinderhalter mit Milchkühen, Mutterkühen, sonstige Mitglieder mit 
Tierhaltung -
Bei Mitgliedern des LKV, die auch Kunden (1.1) sind, ergibt sich die Rechtmäßigkeit der 
Verarbeitung wie in Punkt 1.1 aufgeführt aus der Beauftragung durch das Land Baden-
Württemberg hinsichtlich der Kennzeichnung und Registrierung von landwirtschaftlichen 
Nutztieren und weiterer Verträge als auch aus den Vorgaben des Tierzuchtgesetzgebung (der EU, 
des Bundes und des Landes). 
Die Datenverarbeitung und –weitergabe gemäß Tierzuchtgesetzgebung erfolgt demensprechend 
nach Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Vertragserfüllung). Weiterhin erlaubt Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO 
(Erfüllung der gesetzlichen Pflicht) in Verbindung mit §8 und §9 des Tierzuchtgesetzes die
1.3 Mitglieder – Erzeugerringe
- Erzeugerringe sind Vereine, deren Mitglieder Schweinhalter sind -
Aufgrund der Mitgliedschaft ergibt sich die Erhebung und Verarbeitung von Daten des 
Erzeugerringes selber und der Funktionsträger dieser Ringe gemäß Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO.
1.4 Tierarztpraxen und angestellte Tierärzte und Tierärztinnen
- Tierarztpraxen mit TierärztInnen sind Mitglieder, die sich im Rahmen ihrer tierärztlichen 
Tätigkeit in rinderhaltenden Betrieben, die wiederum Mitglieder der Milchleistungsprüfung sind, 
aktiv am Gesundheitsmontoring beteiligen. Weiterhin können diese Tierarztpraxen, die 
Mitglieder sind, auch Kunden der Abteilung Tierkennzeichnung sein (im Sinne von Punkt 1.1) -
Aufgrund der Mitgliedschaft und der Zusammenarbeit mit den Rinderhaltern, ergibt sich die 
Erhebung und Verarbeitung von Daten der Tierarztpraxis und der in der Praxis angestellten 
TierärztInnen gemäß Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Vertragserfüllung). Bei Tierärzten, die Kunden 
der Abteilung Tierkennzeichnung sind, ergibt sich die Verarbeitung von Daten sowohl gemäß der 
gesetzlichen Vorgabe (ViehVerkV) nach Artikel 6 Abs. 1 c) (rechtliche Verpflichtung) und e) 
(öffentliches Interesse – Verbraucherschutz) DSGVO als auch zur Erfüllung des Kundenauftrages 
nach Artikel Art. 6 Abs. 1 b) (Vertragserfüllung) und durch Einwilligung (Bankverbindung) bei 
der Abwicklung der Aufträge nach Artikel 6 Abs. 1 a) (Einwilligung) verarbeitet.
1.5 Juristische Personen
- sind z.B. Tierzuchtorganisationen in Baden-Württemberg, Milchprüfung Baden-Württemberg 
e.V., Landestierärztekammer Baden-Württemberg usw. -
Aufgrund der Mitgliedschaft der juristischen Personen ergibt sich die Erhebung und Verarbeitung 
der Daten der jeweiligen juristischen Person und ihrer Funktionsträger zum einen gemäß Art. 6 
Abs. 1 b) DSGVO (Vertragserfüllung) aus der Satzung des LKV, die Funktionsträger der 
juristischen Personen auch als Funktionsträger in den Gremien des LKV benennt. Weitere 
gemeinsame Aufgaben die Milchleistungsprüfung betreffend, werden in separaten Verträgen 
zwischen den juristischen Personen und dem LKV geregelt, somit ergibt sich die Rechtmäßigkeit 
der Erhebung und Verarbeitung der Daten hier ebenfalls gemäß Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO 
(Vertragserfüllung).
1.6 Außerordentliche Mitglieder
- sind z.B. Freunde und Förderer des LKV - 
Aufgrund der Mitgliedschaft der außerordentlichen Mitglieder ergibt sich die Erhebung und 
Verarbeitung der Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Vertragserfüllung).
2. Datenerhebung und Datenweitergabe bei Kunden der Abteilung Tierkennzeichnung
2.1 Kunden der Abteilung Tierkennzeichnung
2.1.1 Rinderhalter ohne Milchleistungsprüfung 
2.1.2 Schweinehalter 
2.1.3 Schafhalter ohne Milchleistungsprüfung 
2.1.4 Ziegenhalter ohne Milchleistungsprüfung 
2.1.5 Pferdehalter 
2.1.6 Eigentümer von Pferden 
2.1.7 Tierärzte 
2.1.8 Viehhändler 
2.1.9 Schlachtbetriebe 
2.1.10 Veterinärämter von Stadt- und Landkreisen 
2.1.20 Rinderhalter, die Mitglieder sind 
2.1.21 Schafhalter, die Mitglieder sind 
2.1.22 Ziegenhalter, die Mitglieder sind
2.2 Datenerhebung
| Welche Daten werden erfasst? | Bei welcher Art von Kunden? | 
| - Registriernummer - Vor- und Zuname - Anrede - Anschrift (Postanschrift) - Telefon, Fax, E-Mail - Bankverbindung - Art des Betriebes | 2.1.1   Rinderhalter ohne Milchleistungsprüfung 2.1.2 Schweinehalter 2.1.3 Schafhalter ohne Milchleistungsprüfung 2.1.4 Ziegenhalter ohne Milchleistungsprüfung 2.1.5 Pferdehalter 2.1.7 Tierärzte 2.1.8 Viehhandel 2.1.9 Schlachtbetriebe 2.1.20 Rinderhalter, die Mitglieder sind 2.1.21 Schafhalter, die Mitglieder sind 2.1.22 Ziegenhalter, die Mitglieder sind | 
| - MLP-Betriebsnummer | 2.1.20 Rinderhalter, die Mitglieder sind 2.1.21 Schafhalter, die Mitglieder sind 2.1.22 Ziegenhalter, die Mitglieder sind | 
| - Tierarten - Anzahl Tiere ggf. je Art | 2.1.1   Rinderhalter ohne Milchleistungsprüfung 2.1.2 Schweinehalter 2.1.3 Schafhalter ohne Milchleistungsprüfung 2.1.4 Ziegenhalter ohne Milchleistungsprüfung 2.1.5 Pferdehalter 2.1.20 Rinderhalter, die Mitglieder sind 2.1.21 Schafhalter, die Mitglieder sind 2.1.22 Ziegenhalter, die Mitglieder sind | 
| - Vor- und Zuname - Anrede - Anschrift (Postanschrift) - Telefon, Fax, E-Mail | 2.1.6 Eigentümer von Pferden | 
| - Registriernummer - Bezeichnung des Amtes - Anschrift (Postanschrift) - Telefon, Fax, E-Mail - Rechnungsanschrift | 2.1.10 Veterinärämter von Stadt- und Landkreisen | 
2.3 Datenweitergabe – Empfänger von Daten oder Kategorien von Empfängern
Betriebsdatensätze von Mitgliedern des Verbandes werden beim Datenabgleich (Daten kommend 
vom LGL) an die Abteilung A Milchleistungsprüfung geliefert und geänderte Daten von dort 
empfangen und an LGL zurückgeliefert (gehend an LGL) (siehe Punkt 1.1 und 1.2). 
Personenbezogenen Daten werden fallbezogen ggf. auf Anforderung an Behörden (MLR, 
Veterinärämter, Regierungspräsidien, Polizeibehörden, Finanzbehörden, Zoll) abgegeben. 
Bestellungen von Rinder-, Schweine-, Schaf-, Ziegenohrmarken und Pferdetranspondern sowie 
Tierverbringungen werden ohne Personenbezug anhand der Registriernummer in die Zentrale 
deutsche Datenbank für Tiere (HIT) in München abgegeben. Zugriff haben dort die zuständigen 
Behörden, die aufgrund Ihrer Kompetenz in der Datenbank bei Bedarf die Zuordnung zu den 
Personen auflösen können. 
Bei Equidenpässen und Eigentümeränderungen werden die personenbezogenen Daten 
(Eigentümername, Straße, PLZ, Ort) der Eigentümer an die Zentrale deutsche Datenbank für 
Tiere gemäß Viehverkehrsverordnung sowie EU-Recht abgegeben. 
3. Datenerhebung und Datenweitergabe bei Mitgliedern
Mit dem Beitritt zum LKV erfolgt eine datenschutzrechtliche Unterrichtung des Mitglieds gemäß 
Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 DSGVO (Datenschutzerklärung/ Datenschutzordnung LKV – 
Informationspflicht). Der Verband darf beim Verbandseintritt alle Daten erheben (Beitritts-
erklärung), die zur Verfolgung der Verbandsziele und für die Betreuung und Verwaltung der 
Mitglieder erforderlich sind (siehe Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO). 
Jedem ordentlichen Verbandsmitglied wird eine verbandseigene Mitgliedsnummer 
(MLP-Betriebsnummer) zugeordnet. 
Für die Nutzung von personenbezogenen Daten, auch von Fotos im Rahmen der Pressearbeit in 
den Print- und Online-Medien (LKV- Homepage, Jahresheft) wurden bei allen Mitgliedern 
separate Einwilligungen eingeholt. Weiterhin wird bei jedem Neumitglied mit der 
Beitrittserklärung eine Einwilligung für die Veröffentlichung in Druck- und Onlinemedien 
eingeholt. 
Der Satzung entsprechend wird unterschieden in ordentliche und außerordentliche Mitglieder.
3.1 Ordentliche Mitglieder sind
3.1.1 Tierhalter mit Milchleistungsprüfung 
3.1.2 Erzeugerringe auf dem Gebiet der tierischen Veredlung 
3.1.3 Praktische Tierärzte mit Gesundheitsmonitoring 
3.1.4 Juristische Personen 
3.2 Außerordentliche Mitglieder sind
3.2.1 Freunde, Förderer 
3.2.2 berufsständische Verbände
3.3 Datenerhebung
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verband folgende personenbezogene Daten auf:
| Welche Daten werden erfasst? | Bei welcher Art von Mitgliedern? | 
| - Art der Mitgliedschaft - Zeitpunkt des Beitritts | 3.1.1 Tierhalter mit Milchleistungsprüfung 3.1.2 Erzeugerringe auf dem Gebiet der Veredlung 3.1.3 Praktische Tierärzte mit Gesundheitsmonitoring 3.1.4 Juristische Personen 3.2.1 Freunde, Förderer 3.2.2 berufsständische Verbände | 
| - Vor- und Zuname - Anrede | 3.1.1 Tierhalter mit Milchleistungsprüfung 3.1.2 Erzeugerringe auf dem Gebiet der tierischen Veredlung (Vorstand) 3.1.3 Praktische Tierärzte mit Gesundheitsmonitoring | 
| - Anschrift (Standort, Postort) - Telefon, Fax, E-Mail | 3.1.1 Tierhalter mit Milchleistungsprüfung 3.1.2 Erzeugerringe auf dem Gebiet der tierischen Veredlung 3.1.3 Praktische Tierärzte mit Gesundheitsmonitoring 3.1.4 Juristische Personen 3.2.1 Freunde, Förderer 3.2.2 berufsständische Verbände | 
| - Bankverbindung | 3.1.1 Tierhalter mit Milchleistungsprüfung 3.1.2 Erzeugerringe auf dem Gebiet der tierischen Veredlung 3.1.3 Praktische Tierärzte mit Gesundheitsmonitoring | 
| - Art der Tierhaltung - Tierart - Produktionszweige - Anzahl der Tiere je Produktionszweig | 3.1.1 Tierhalter mit Milchleistungsprüfung | 
| - Registriernummer (Betriebsstätte, weitere Registriernummer) | 3.1.1 Tierhalter mit Milchleistungsprüfung 3.1.3 Praktische Tierärzte mit Gesundheitsmonitoring | 
| - Rechtsform | 3.1.1 Tierhalter mit Milchleistungsprüfung 3.1.2 Erzeugerringe auf dem Gebiet der Veredlung 3.1.3 Praktische Tierärzte mit Gesundheitsmonitoring 3.1.4 Juristische Personen 3.2.1 Freunde, Förderer 3.2.2 berufsständische Verbände | 
| - Funktionsbezeichnung (z.B.: Ringvorsitzender, Geschäftsführer) | 3.1.2 Erzeugerringe auf dem Gebiet der tierischen Veredlung 3.1.4 Juristische Personen 3.2.1 Freunde, Förderer 3.2.2 berufsständische Verbände | 
3.4 Datenweitergabe – Empfänger von Daten oder Kategorien von Empfängern
Personenbezogenen Daten werden an das Ministerium für Ländlichen Raum und 
Verbraucherschutz Baden-Württemberg und an die beteiligten Tierzuchtorganisationen, an den 
Milchprüfring, die Zuchtwertschätzstelle (LGL) und das Rechenzentrum (VIT) abgegeben 
(entsprechend gesetzlicher Vorgaben oder im Auftrag von Zuchtorganisationen).
3.4.1 Pressearbeit
Im Zusammenhang mit seinem Verbandszweck sowie sonstigen satzungsgemäßen 
Veranstaltungen veröffentlicht der Verband personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder 
in seinem Jahresheft – siehe Punkt 1 sowie auf seiner Homepage und übermittelt Daten und Fotos 
zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien.
Der Verband informiert die Fachpresse ggf. über Prüfungsergebnisse und besondere Ereignisse, 
sowie Ehrungen und Feierlichkeiten. 
3.5 Austritt aus dem Verband
Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden personenbezogene Daten gelöscht, sobald ihre 
Kenntnis nicht mehr erforderlich ist. Daten, die einer gesetzlichen oder satzungsmäßigen 
Aufbewahrungspflicht unterliegen, werden für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf 
der Aufbewahrungspflicht entsprechend Satz 1 gelöscht.
4. Automatisierte Entscheidungsfindung
Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet nicht statt.
5. Datenübermittlung in Drittländer und internationale Organisationen
Eine Datenübermittlung in Drittländer oder an internationale Organisationen wird – wenn sie 
vorkommt - durch spezielle Einwilligungen bei den Teilnehmern von Projekten abgedeckt.
6. Dauer der Datenspeicherung
6.1 Kunden der Abteilung Tierkennzeichnung
Löschen der Daten von Kunden der Abteilung Tierkennzeichnung sind gemäß Viehverkehrs-
verordnung nicht vorgesehen. Sofern ein Betrieb keine landwirtschaftlichen Nutztiere mehr hält, 
werden die Betriebsdaten mit einem Ende-Datum versehen und können dadurch zur Erfassung 
nicht mehr verwendet werden. Die Daten müssen selbst nach der Aufgabe der Tierhaltung 
aufgrund der Notwendigkeit der Rückverfolgbarkeit z.B. von Ohrmarkenserien lesend zur 
Verfügung stehen. Bankverbindungsdaten werden nach der Aufgabe der Tierhaltung gelöscht. 
6.2 Mitglieder
Grundsätzlich werden personenbezogene Daten unmittelbar nach Erfüllung des Zwecks, siehe 
unter 1. Zwecke der Verarbeitung, gelöscht. Aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen kann 
der LKV jedoch verpflichtet sein, persönliche Daten auch über diesen Zeitraum hinaus 
aufzubewahren (z.B. 10 Jahre nach § 147 AO).
7. Betroffenenrechte
Mitglieder sowie auch Funktionsträger (Mitglieder) und Kunden der Abteilung 
Tierkennzeichnung haben im Rahmen der rechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO 
und des BDSG-neu, das Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten, deren 
Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung, 
Einschränkung, Widerspruch und Übertragbarkeit der Daten sofern keine weiteren gesetzlichen 
Vorgaben dem entgegenstehen.
8. Widerspruchsrecht
8.1 Widerspruch von Mitgliedern:
Mitglieder können jederzeit gegenüber dem Vorstand oder der Geschäftsführung einer 
Veröffentlichung in Druck- und Onlinemedien widersprechen. Im Falle des Widerspruches 
unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. 
Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des 
Verbands entfernt. Bei Druckmedien kann die Löschung der Daten des Mitglieds für das bereits 
ausgegebene Jahresheft nicht bewerkstelligt werden, da dies nicht zumutbar ist. Jedoch werden 
diese Daten für das nächste Jahresheft gesperrt. 
Der LKV benachrichtigt die Partnerverbände (Rinderunion BW, Ziegenzuchtverband, 
Schafzuchtverband) vom Widerspruch des Mitglieds. 
8.2 Widerspruch von Kunden der Abteilung Tierkennzeichnung:
Im Bereich der Daten in der Abteilung Tierkennzeichnung kann ein Widerspruch nur gegen die 
Verarbeitung von Bankverbindungsdaten erhoben werden, wenn der Kunde das erteilte 
SEPA-Lastschriftmandat zurückzieht und stattdessen eine Rechnung möchte.
9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Als Aufsichtsbehörde für die Einreichung von Beschwerden der Betroffenen zum Datenschutz 
steht der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Baden-Württemberg zur 
Verfügung. 
Die Beschwerde kann online unter dem nachfolgend aufgeführten Link eingereicht werden: 
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/beschwerde-online-einreichen/ 
10. Benennung eines Datenschutzbeauftragten
Zur Überwachung der Datenschutzbestimmungen ist von der Geschäftsführung eine 
Datenschutzbeauftragte bestellt worden.
