02.07.2014rss_feed

Mastbetriebe aufgepasst – Mitteilungspflichten der 16. AMG-Novelle

Der Bundesrat hat Mitte Juni 2014 der Durchführungsverordnung zur 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) zugestimmt. Sie präzisiert, welche Betriebe unter die Mitteilungspflichten ab dem 1. Juli 2014 fallen.

Mitteilungspflichtig sind Halter von Rindern, Schweinen, Puten und Hühnern, die zur Mast bestimmt sind, wenn im Kalenderhalbjahr durchschnittlich mehr als:

- 20 Mastkälber ab dem Absetzen vom Muttertier bis zum Alter von acht Monaten,

- 20 Mastrinder ab acht Monate

- 250 Ferkel ab dem Absetzen vom Muttertier bis einschließlich 30 Kilogramm,

- 250 Mastschweine über 30 Kilogramm,

- 1 000 Mastputen ab dem Zeitpunkt des Schlüpfens,

- 10 000 Masthühner ab dem Zeitpunkt des Schlüpfens

gehalten werden.

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz erklärt im anhängenden Beitrag, der im BWAgrar 26 am 28. Juni 2014 erschienen ist, worauf Mäster achten müssen.